Aufhebung des Aufstallungsgebotes von Geflügel

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 09.12.2021

Entsprechend Artikel 67 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 wird die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 09.12.2021 aufgehoben. Die Risikoanalyse hat ergeben, dass die Gefahr der Einschleppung der Aviären Influenza durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände als deutlich geringer erachtet werden kann als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinverfügung.

Diese Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 09.12.2021 tritt am 20.03.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 09.12.2021 außer Kraft.

Rendsburg, den 17.03.2022

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Im Auftrage
Dr. Freitag
Amtstierärztin