4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Appartement-Parks, nördlich der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung sowie der Straße „Rehmkamp“, westlich der Bundesstraße 503 und östlich des Betriebsgeländes „Dataport AöR“ im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2021 beschlossen, den am 17. Mai 2017 gefassten Aufstellungsbeschluss im Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet des Appartement-Parks, nördlich der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung sowie der Straße „Rehmkamp“, westlich der Bundesstraße 503 und östlich des Betriebsgeländes Dataport AöR“ hinsichtlich seines Planungszieles und Geltungsbereiches im Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

Planungsziel:
Neues Planungsziel ist die Absicherung der bereits bestehenden Umnutzung von 16 Einzelappartements in Büros für die Dozenten der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung bis zur Fertigstellung des geplanten Neubaus, jedoch maximal bis 31.12.2026 sowie die Absicherung des neu errichteten Dozentenparkplatzes am Regenrückhaltebecken und des vorhandenen Schotterparkplatzes am Waldrand. Für die Unterbringung von externen Studenten, Auszubildenden, Jugendgruppen sowie dem Sportnachwuchs des THW Kiel und von Holstein Kiel im gesamten Studentenwohnpark sollen ebenso die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Es sollen auch für den Neubau eines neunten Gebäudes mit der Möglichkeit, dieses zusätzlich zu den zulässigen Nutzungen ganzjährig als Boardinghouse zu nutzen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung weiterer Stellplätze an geeigneter Stelle durch den Vorhabenträger.
Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ganzjährige Nutzung des bestehenden Hauses Nr. 4 als Boardinghouse geschaffen. Dies schließt die gleichzeitige Nutzung der übrigen sieben Bestandsbauten als Boardinghouse aus.

Der geänderte Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 11. März 2022

Ehrich
Bürgermeister

 

Lageplan

Lageplan Rehmkamp