Bebauungsplan Nr. 42, Ortsteil Stift

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, westlich und östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 24. März 2021 beschlossen, das mit Aufstellungsbeschluss vom 20.07.2016 begonnene Verfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 4 in ein Angebots-Bauleitplanverfahren umzuwandeln und damit den Bebauungsplan Nr. 42 für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“ , östlich der „Dänischenhagener Straße“, westlich und östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel:

Als angepasstes Planungsziel setzt die Gemeinde die Erneuerung und Aufwertung des Wohnquartieres durch teilweisen Abriss des Altbestandes und Schaffung neuen Wohn- und Büroraumes sowie den Neubau einer Kindertagesstätte fest. Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung des Plangebietes in ein Quartierskonzept zur energetischen Sanierung geschaffen werden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 10. März 2022

Ehrich

Bürgermeister

Lageplan

B Plan 42