16. Sitzung der Gemeindevertretung
Bekanntmachung
Die 16. Sitzung der Gemeindevertretung findet am
Mittwoch, dem 15. Dezember 2021, um 17.30 Uhr,
im Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz,
Klausdorfer Str. 78 b, 24161 Altenholz, unter Einhaltung der 3G-Regelung
statt.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung, Feststellungsbeschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
- Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung am 22. September 2021
- Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen der Sitzung vom 22. September 2021 gemäß § 35 (3) GO
- Einwohnerfragestunde
- Verpflichtung des neuen Gemeindevertreters Herrn Georg Willenborg
- Umbesetzung von Ausschüssen
- Entscheidung für die Auftragserteilung zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Altenholz
- Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Gemeinde Altenholz (Marktstandsgeldsatzung)
- 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz
- Neufassung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
- Neufassung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Benutzungsgebühren bei Vergabe von Räumlichkeiten des Gemeindezentrums Altenholz (Benutzungsgebührensatzung)
- Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
- 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen in der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)
- Neufassung der Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof in Altenholz
- Neufassung der Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Altenholz
- Verkauf des Spielplatzes „Ahornallee“
- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das 2. Halbjahr 2020
- Jahresabschluss 2020
- Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder im Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss - Umsetzung Schulbauplanung - Beschaffungsvarianten von Planungs- und Bauleistungen
- Anfragen und Mitteilungen
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraussichtlich nichtöffentlich beraten:
- Nichtöffentlicher Teil der Niederschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. September 2021
- Beauftragung Straßenausbau Rotdornweg und Teil des Birkenwegs
- Anfragen und Mitteilungen
Bitte beachten Sie, dass im Sitzungsraum, während der Sitzung der Gemeinde-vertretung, die 3G-Regelung gilt. Bitte zeigen Sie beim Betreten des Sitzungsraumes Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis inklusive Ausweis vor.
Ein Selbsttest wird nur dann anerkannt, wenn dieser vor Ort und unter Aufsicht gemacht wird, andernfalls wird eine Bescheinigung des Testnachweises (beim Antigen Test nicht älter als 24 Stunden, beim PCR Test nicht älter als 48 Stunden) benötigt. Selbsttests liegen vor dem Sitzungsraum bereit. Bitte bedenken Sie, dass ein Selbsttest ca. 20 Minuten Zeit in Anspruch nimmt.
Sie können auch das kostenlose Testangebot im UG des Gemeindezentrums (Öffnungszeiten Mo. – Fr. von 17:00 Uhr – 18:00 Uhr) wahrnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Sie können aber vorab einen Termin buchen. Weitere Informationen sowie den Buchungskalender finden Sie unter www.teststation-altenholz.de.
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Betreten des Sitzungsraumes gründlich an dem am Eingang bereitgestellten Desinfektionsmittelspender und achten Sie auf Mindestabstände. Im Gemeindezentrum gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Altenholz, 03.12.2021 | Beglaubigt |
gez. Baltz |
Im Auftrag |
Bürgervorsteher | Fischer, Mareike |