Geflügelpest

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Die Gemeinde Altenholz wurde mit der

Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des
Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Seuchenfeststellung und
Anordnung von Restriktionszonen zur Bekämpfung der Geflügelpest

vom 05.03.2021 als Beobachtungsgebiet eingestuft.

Für ein Beobachtungsgebiet gelten nach dieser Allgemeinverfügung folgende Einschränkungen:

  1. Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden;

  2. die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese Personen haben die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abzulegen. Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren, Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

  3. gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden;

  4. die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten;

  5. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.

Nähere Informationen zu dieser Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt