Umsetzung der Glas – und Altkleidercontainer

Veröffentlicht in Meldungen

Aufgrund der Bauarbeiten am Ostpreußenplatz wurden die Glas – und Altkleidercontainer vorübergehend an einen anderen Standort versetzt. Diese befinden sich nun auf der Grünfläche Ende der Danziger Straße in Richtung der Tennisanlagen in Altenholz Stift, direkt vor der Einmündung Barkmissen zum Hundetrainingsplatz. Ich bitte um Beachtung.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau – und Ordnungsamt

Standort Glascontainer AN Artikel

 

Mammobil

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Termine für das Screening im Mammobil: 

30. Juli 2018 - 23. August 2018 - Kiel-Friedrichsort, Falckensteiner Str. 40 (Parkplatz Lidl)

   

24. August 2018 - 18. September 2018  - Gettorf, Ravensberg 14-16 (Parkplatz LIDL)

   
     

 Grobe Planung bis April 2019:

Eckernförde: September 2018 bis November 2018

Owschlag: November 2018 bis Dezember 2018

Neumünster: Dezember 2018 bis April 2019

Altenholz blüht durch

Veröffentlicht in Umwelt und Natur

Im Rahmen der Aktion „Altenholz blüht durch" (vgl. Artikel AKU AN-Nr. 11/2018) möchte die Gemeinde Altenholz Ihre Fotos von Blühpflanzen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlichen. Machen Sie mit und schicken Sie uns Ihre Bilder!

Fotografieren Sie einfach, was Ihnen an Blühpflanzen vor die Linse kommt und senden Sie Ihre digitalen Bilder, mit Standort und Datumsangabe an die E-Mail Adresse des Bau- und Ordnungsamts Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ganz wichtig: Geben Sie im E-Mail Anschreiben Ihr schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung Ihrer Bilder in verschiedenen Medien der Gemeinde Altenholz, da wir die Fotos andernfalls nicht nutzen dürfen.

Zum Ende der Blühperiode stellen wir die erhaltenen Bilder online.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Informationen zur Anleinpflicht für Hunde in Wäldern und Reiten im Wald

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Anleinpflicht für Hunde in Wäldern

Zahlreiche Beschwerden über die nicht eingehaltene Anleinpflicht für Hunde in Wäldern geben mir Veranlassung, auf die Regelung nach dem Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein hinzuweisen.
Gemäß § 17 Abs. 2 Ziffer 3 Landeswaldgesetz ist es unter anderem nicht gestattet, Haustiere im Wald mitzuführen. Ausgenommen hiervon sind angeleinte Hunde.
Diese Anleinpflicht dient zum Schutz der im Wald lebenden Tiere. Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden (§ 17 Abs. 4 Landeswaldgesetz).
Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 38 Abs. 2 Ziffer 5c Landeswaldgesetz einen Hund unangeleint im Wald mitführt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,- Euro geahndet werden.

Ich bitte um Beachtung der o.g. Vorschriften.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Reiten im Wald

Auch Reiten im Wald unterliegt, ebenso wie das Führen von Hunden, bestimmten Regularien, die dem Schutz des Waldes als Naturraum und der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller Waldbesucher dienen.
Wald gehört zu den unverzichtbaren Lebensgrundlagen der Menschen und bietet unersetzbaren Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Daher ist in § 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) festgelegt, dass der Wald in seiner Gesamtheit zu schützen und in seiner Lebens- und Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten ist. Nach § 18 des LWaldG ist das Reiten im Wald daher nur auf besonders gekennzeichneten Reitwegen, Betonstraßen oder Straßen mit vergleichbarer Decke sowie „auf allen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen" gestattet. Auf allen anderen Waldwegen ist das Reiten nicht gestattet. Reiten abseits von ausgewiesenen Reitwegen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Es gilt einerseits die Verkehrssicherheit zu erhalten und gefährliche Begegnungssituationen und Unfälle zwischen den verschiedenen Nutzergruppen (Spaziergänger, Fahrradfahrer, Reitern) zu verhindern.
Andererseits kommt es durch das Reiten im Wald auf nicht dafür vorgesehenen, unbefestigten Waldwegen zu einer übermäßig starken Belastung. Diese Wege werden nachhaltig zerstört. Die Instandhaltung bzw. Wiederherstellung solcher Waldwege ist kostenintensiv und fällt den öffentlichen Kassen und damit der Allgemeinheit zur Last.
Bitte haben Sie Verständnis für das komplexe Zusammenspiel und helfen Sie, das Ökosystem Wald gesund zu halten. Reiten Sie nur auf dafür vorgesehenen Wegen und nehmen Sie Rücksicht auf andere Waldbesucher.

Herzlichen Dank.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Gehwegsperrung im Ostpreußenplatz

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 22. Mai 2018 bis voraussichtlich 17. November 2018 wird der Gehweg am Ostpreußenplatz von der Ecke Pommernring bis zur Einfahrt des neuen EDEKA Marktes aufgrund von Tiefbau- und Pflasterarbeiten an den Parkplätzen gesperrt. Die Parkplätze werden Stück für Stück aufgenommen und zeitnah wieder freigegeben. Beachten Sie bitte daher, dass eine geringere Anzahl an Parkplätzen am Ostpreußenplatz in der o. g. Zeit zur Verfügung stehen.

Gemeinde Altenholz

Der Bürgermeister

Bau – und Ordnungsamt

Bekanntmachung über die Möglichkeit des online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018

Veröffentlicht in Kommunalwahl 2018

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Wahlscheine auch per Web-Formular beantragen.

Für den Beantragungsprozess sind nur Ihre persönlichen Daten erforderlich. Den entsprechenden Hyperlink finden Sie hier:

https://webservice.dataport.de/e01_5805_internet_briefwahlantrag/?kunde=01058005&wahltag=2018-05-06

Altenholz, 23. März 2018

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich

 

Rücknahme der Wahlkreiseinteilung für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018

Veröffentlicht in Kommunalwahl 2018

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner 1. Sitzung am 5. Dezember 2017 die Wahlkreiseinteilung für die kommende Kommunalwahl beschlossen. Aufgrund eines Schreibfehlers wird die am 22. Dezember 2017 in der 23. Ausgabe der Altenholzer Nachrichten veröffentlichte Wahlkreiseinteilung hiermit zurückgenommen.

Die korrigierte Wahlkreiseinteilung wird nachstehend bekanntgegeben.

Altenholz, 23. März 2018

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich