Bekanntmachung
Einleitung/Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Bau
gesetzbuch (BauGB) als Voraussetzung für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
Die Gemeinde Altenholz plant die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Der Lenkungsausschuss Städtebauförderung der Gemeinde Altenholz hat in seiner Sitzung am 3. März 2020 den Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich Stift Süd gem. § 141 BauGB gefasst.
Die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende Straße bzw. Abschnitte der nachfolgend genannten Straßen:
• Breslauer Straße
• Posener Straße ab Hausnummer 6
• Danziger Straße ab Hausnummer 5
Dieser Einleitungsbeschluss wird gemäß § 141 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten so-wie ihrer Beauftragten gemäß § 138 BauGB wird hingewiesen.
Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt